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Ja. Der Erlass eines Darlehens ist eine Schenkung. Denn Sie verzichten auf Ihren Anspruch auf Rückzahlung. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie die Schenkung angeben: Empfänger, Verwandtschaft, Betrag und Datum. Umgekehrt müssen Ihre Eltern das Darlehen nicht mehr im Schuldenverzeichnis angeben.
Resultat: Sie zahlen etwas tiefere und Ihre Eltern etwas höhere Vermögenssteuern, sofern das Geld Ende Jahr noch vorhanden ist. Schenkungssteuern fallen nicht an: Im Kanton Bern sind Schenkungen an die Eltern nur steuerbar, wenn sie den Betrag von 12 000 Franken übersteigen.
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