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Ja. Die Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung ist ein Gemeinschaftswerk von aktuell zehn Kantonalbanken, darunter die St. Galler, Graubündner und Thurgauer Kantonalbank. Die Inhaber eines Freizügigkeitskontos haben ein Konto bei der Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung und nicht direkt bei der Kantonalbank. Die Gelder dieser Konten sind aber bei der entsprechenden Partner-Kantonalbank hinterlegt. Alle zehn Kantonalbanken, die zurzeit mit der Swisscanto-Freizügigkeitsstiftung zusammenarbeiten, verfügen über eine Staatsgarantie.
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