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K-Geld 05/2019
23.10.2019
Nein, die Besteuerung des Lohnes basiert auf dem jährlichen Lohnausweis. Massgeblich für die Besteuerung ist also der in einem Kalenderjahr ausgezahlte Lohn. Keine Rolle spielt, in welchem Jahr das Überstundenguthaben entstanden ist. Tipp: Bewegen Sie Ihren Arbeitgeber dazu, die Auszahlung der Überstunden auf zwei Steuerperioden aufzuteilen. So sind die Steuern unter dem Strich tiefer.
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