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Werbeaktion. «Lotto ist die beste Altersvorsorge»: Unter diesem Motto führte die Versicherungsgesellschaft Generali einen Wettbewerb durch. Dem Gewinner zahlt die Generali jedes Jahr den Maximalbetrag auf ein 3a-Konto ein. Zum Mitspielen mussten die Teilnehmer einen abgelaufenen Lotto-Spielschein einschicken.
Das fanden die Werbe-Generäle der Generali wohl generell glatt, nehme ich an. Doch sie haben die Lotto-Idee nicht zu Ende gedacht. Ist ein Beleg über die Teilnahme an einem Lottospiel gefordert, hätte die Versicherung genauso gut den Leistungsausweis eines Vermögensverwalters verlangen können. Geld einem Verwalter anzuvertrauen, ist schliesslich auch ein Glücksspiel.
Die Generali hätte auch ein Ticket für einen Fussballmatch verlangen können, meine ich. In den Stadien sind ebenfalls jede Menge Zufälle im Spiel. Sogar eine Vorladung vor den Richter wäre möglich gewesen. Prozesse sind ja oft auch reine Gückssache. Die Generali hätte sogar eine ihrer eigenen Policen mit Überschussbeteiligung verlangen können. Denn die in Aussicht gestellten Überschüsse sind faktisch auch nur eine Lotterie.
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