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Ja, im Kanton Bern entspricht im Falle einer Schenkung der Erwerbspreis dem amtlichen Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. In Ihrem Fall wird der Grundstückgewinn wie folgt berechnet: Vom Verkaufspreis können Sie den Steuerwert von 2009 und die seither getätigten wertvermehrenden Investitionen abziehen. Auf diesen Grundstückgewinn erhalten Sie pro volles Jahr Besitzdauer, die fünf Jahre übersteigt, eine Reduktion von 2 Prozent. Wenn Ihnen die Liegenschaft elf Jahre lang gehört hat, bekommen Sie die Reduktion für sechs Jahre gewährt. Das wären demnach 12 Prozent Rabatt.
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