Inhalt
Werden alte Immobilien veräussert, erzielen sie rein rechnerisch oft einen hohen Verkaufsgewinn. Sehr oft ist der ursprünglich bezahlte Preis gar nicht mehr bekannt. Darum gilt für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer in den meisten Kantonen der Marktwert der Liegenschaft vor 20 Jahren. Andere Kantone stützen sich auf entsprechende Verkehrswerte vor 10, 15, 25 oder 30 Jahren. In St. Gallen kann bei sehr alten Häusern g...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo ab 8 Franken