Inhalt
K-Geld 04/2023
30.08.2023
Nein. Im Kanton St. Gallen wird der Verkehrswert nur bei Häusern berücksichtigt, wenn der Kauf mehr als 50 Jahre zurückliegt. In Ihrem Fall wird der Gewinn nach den effektiven Anschaffungskosten berechnet, also mit dem tatsächlichen Verkaufspreis von 1 Million Franken abzüglich 900'000 Franken Anschaffungskosten. Der zu versteuernde Grundstückgewinn beträgt also 100'000 Franken.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden