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30.07.2019
Ja, ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer ist unter bestimmten Bedingungen möglich. Wenn Sie Ihrem Sohn das Grundstück zu einem Preis mindestens 25 Prozent unter dem Verkehrswert verkaufen, sehen die Steuerämter im Kanton St. Gallen das als gemischte Schenkung an. Es gelten in einem solchen Fall die Regeln für eine Schenkung. Und bei einer Schenkung wird die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben. Wenn Sie Ihrem Sohn das Grundstück hingegen zum Verkehrswert oder einem Preis nur wenig darunter verkaufen, ist die Grundstückgewinnsteuer sofort geschuldet. Sie als Verkäufer müssen dann die Steuer zahlen.
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