Inhalt
K-Geld 06/2023
06.12.2023
Nein. Sie müssen mit einer Kürzung rechnen, wenn Sie von der Pensionskasse neun Monate früher eine Rente wollen, als dies das Reglement vorsieht. Falls Sie das verhindern möchten, müssen Sie bis Alter 65 arbeiten. Sie können trotzdem ab 64 Jahren und drei Monaten die AHV-Rente beziehen. Das hat aber den Nachteil, dass Ihr Gesamteinkommen höher wird und Sie mehr Einkommenssteuer zahlen müssen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden