Je länger eine Schenkung oder ein Erbvorbezug zurückliegt, desto weniger fällt dies bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen ins Gewicht. Vom Total aller Schenkungen oder Erb­vorbezüge werden für jedes seither vergangene Jahr 10'000 Franken abgezogen und somit dem vorhandenen Vermögen nicht angerechnet.

Zurzeit würden also bei Ihnen vom Schenkungsbetrag im Jahr 2018 noch 40'000 Franken berücksichtigt. Wenn Sie gesund bleiben, würde nach weiteren vier Jahren von Ihrer ursprünglichen Schenkung nichts mehr dem Vermögen zugerechnet, das für die Auszahlung von Ergänzungsleistungen massgeblich ist.

Zu beachten ist zudem: Bei der Anrechnung von Vermögen gibt es für Verhei­ratete einen Freibetrag von 60'000 Franken. Liegt Ihr Vermögen darunter, hat die Schenkung bereits heute keine Auswirkungen auf allfällige Ergänzungsleistungen.