Inhalt
Nein. Schenkungen sind im Prinzip unwiderruflich. Das Gesetz sieht nur dann eine Rückforderung vor, wenn der Beschenkte «eine schwere Straftat» gegen den Schenker verübt hat. Das ist hier nicht der Fall.
Statt einer Schenkung können Eltern in solchen Situationen eine Immobilie günstig an ein Kind vermieten oder sie ihm sogar kostenlos leihen. Denn Mietverträge sind kündbar.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Im Prinzip?
Ich habe von meinen Eltern auch das Haus geschenkt bekommen, aber im Schenkungsvertrag hat es eine Rücklaufsklausel wenn bestimmte Umstände eintreten. Also der Schenkende sollte sich vor der Schenkung eingehend informieren; ein Rücklauf ist möglich, muss aber im Schenkungsvertrag eingetragen sein.