Christian Schüpbach liess im vergangenen Dezember auf seinem Einfamilienhaus in Neftenbach ZH eine Fotovoltaikanlage mit 13,5 Kilowatt Nennleistung erstellen. Die Solarpanels kosteten inklusive Montage 35'420 Franken. Diesen Betrag musste Schüpbach nicht allein tragen: Der Bund übernahm 5400 Franken der Anlagekosten – also 15,2 Prozent.
Das Geld konnte Schüpbach erst nach der Installation der Anlage beantragen. Je nach Wohnort hätte er zusätzlich Fördergelder aus anderen Quellen erhalten. Stünde sein Haus beispielsweise in Wil SG, hätte er von der Stadt zusätzlich einen Zustupf von 4050 Franken ausbezahlt bekommen.
Anrecht auf Fördergelder haben Hausbesitzer, die eine Fotovoltaik- oder eine Solarthermieanlage erstellen, ihre fossile Heizung durch eine umweltfreundlichere Anlage ersetzen oder ihre Liegenschaft nachhaltig sanieren. Diese Mittel sollen dazu beitragen, den CO2-Ausstoss von Häusern in der Schweiz zu senken.
Je nach Anlage gibt es mehr als eine Subvention
Hauseigentümer erhalten Fördergelder von Bund, Kantonen, Gemeinden, Energieversorgern und Stiftungen. In der Regel müssen sie die Gelder vor Baubeginn beantragen. Eine Ausnahme ist die Einmalvergütung des Bundes für Fotovoltaikanlagen. Es ist nicht einfach, sich über die verschiedenen Subventionstöpfe einen Überblick zu verschaffen. K-Geld hat die Beiträge einiger wichtiger Förderprogramme zusammengetragen. Darüber hinaus gibt es unzählige weitere, teilweise kumulierbare Programme. Als Hausbesitzer findet man diese aufgelistet, wenn man auf Energiefranken.ch die Postleitzahl des eigenen Wohnorts eingibt.
- Fotovoltaik: Die Einmalvergütung des Bundes erhalten Betreiber von Fotovoltaikanlagen als einmaligen Investitionsbeitrag. Besitzer kleiner Aufdachanlagen bis 100 Kilowatt Nennleistung bekommen Fördergelder von 400 Franken pro Kilowatt. Weist die Aufdachanlage einen Neigungswinkel von mindestens 75 Grad auf, kommen zusätzlich 100 Franken pro Kilowatt dazu. Beantragen müssen Hausbesitzer die Gelder des Bundes bei der Förderstelle Pronovo, und zwar nach Erstellung der Anlage. Je nach Wohnort gibt es weitere Förderprogramme (Infos unter Energiefranken.ch). Allenfalls muss man diese Gelder vor dem Bau der Anlage beantragen.
Von Fördergeldern profitieren können auch Besitzer von sogenannten Balkonkraftwerken, auch als Plug-and-Play-Solaranlagen bekannt. Das gilt ebenso für Wohnungsmieter, sofern sie Kunden der Elektrizitätswerke der Stadt Zürich sind. Für ein Panel ab 250 Watt Leistung gibt es 200 Franken.
Wer überschüssigen Solarstrom aus eigener Produktion ins Netz einspeist, erhält eine Vergütung. Diese variiert je nach Energieversorger. Laut der Beratungsplattform Energieheld.ch liegen die Vergütungen bei den zehn grössten Elektrizitätswerken in der Deutschschweiz zurzeit zwischen 3,6 und 17,9 Rappen pro Kilowattstunde. Dafür muss die Anlage von Pronovo beglaubigt sein. Ein über Pronovo erhältlicher Herkunftsnachweis bringt einen Bonus von bis zu 5 Rappen pro Kilowattstunde.
- Solarthermie: Bei einer Solarthermieanlage wird die Sonnenenergie dazu genutzt, Warmwasser für den Haushalt aufzubereiten und allenfalls die Heizung zu unterstützen. Für das Erstellen einer neuen Solarthermieanlage ab 2 Kilowatt gibt es von Bund und Kantonen mindestens einen Grundbeitrag von 1200 Franken plus 500 Franken pro Kilowatt thermischer Nennleistung. Die Ansätze sind in manchen Kantonen höher. Bis auf St. Gallen und Zug gewähren alle Kantone Fördermittel.
- Heizungsersatz: Wer die eigene Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, erhält in allen Kantonen Subventionen. Die Unterschiede sind gross. Beispiel Luft-Wasser-Wärmepumpe: Der Minimalbetrag liegt bei 1600 Franken plus 60 Franken pro Kilowatt thermischer Leistung. Auf der anderen Seite zahlt Basel-Stadt einen Grundbeitrag von 8000 Franken plus 250 Franken pro Kilowatt Leistung. Ähnlich gross sind die Differenzen bei Sole-Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Für den Ersatz einer fossilen Heizung durch eine solche mit Stückholz- oder Pelletfeuerung liegt das Minimum an Fördergeld bei 3000 Franken pro Anlage. Bei diesem Heizungsersatz gehen die Wohneigentümer in Basel-Stadt, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Zug und Zürich leer aus.
- Wärmedämmung: Schlecht isolierte Häuser verlieren viel Wärme und stossen damit indirekt mehr CO2 aus. Deshalb ist es lohnenswert, ältere Häuser besser zu dämmen und somit den Heizbedarf zu reduzieren. Wärmedämmungen von Fassade, Dach und Keller unterstützen alle Kantone ausser Bern mit 40 bis 80 Franken pro Quadratmeter. Für das Programm zugelassen sind Gebäude, die vor dem Jahr 2000 bewilligt wurden.
Fördermittel für Solarthermie, Heizungsersatz und Massnahmen zur Wärmedämmung werden primär über das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen ausgerichtet. Im Gebäudeprogramm sind Richtlinien und Mindestförderungen festgehalten. Hausbesitzer müssen Anträge auf finanzielle Unterstützung vor Baubeginn bei der zuständigen kantonalen Energiefachstelle einreichen (Infos unter Dasgebaeudeprogramm.ch). Alternative oder ergänzende Fördergelder gibt es auf Foerderplattform.ch, Myclimate.ch oder unter Energiefranken.ch.