Guido Greulich aus Adliswil ZH kaufte 2012 eine Eigentumswohnung mit 3,5 Zimmern. Die Wohnung ist Teil einer damals neu erstellten Wohnanlage mit 24 Wohnungen. Geheizt wird mit Erdwärme. Den Strom für die Wärmepumpe liefern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) über das Energie-Contracting (siehe Kasten). Das bedeutet: Die EKZ haben die Heizanlage finanziert und sich vertraglich verpflichtet, 30 Jahre lang den Strom zu liefern sowie die Heizanlage zu warten.
Die Eigentümer sparten also beim Bau die Kosten für die Heizanlage ein. Dafür zahlen sie den EKZ eine jährliche Pauschale von 67489 Franken. Das sind durchschnittlich 2812 Franken pro Wohnung. Steigt der Strompreis, kostet es die Eigentümer entsprechend mehr.
«Mir erschienen die Kosten sehr hoch – zumal es sich um Minergie-Wohnungen handelt», sagt Guido Greulich. «Als ich bei den EKZ nachhakte, gab ein Mitarbeiter mir gegenüber zu, dass das Energie-Contracting für Wohnungsbesitzer keine preisgünstige Lösung sei.»
Heizanlage: Kauf und Betrieb auf eigene Rechnung klar günstiger
Da auch andere Mitglieder der Hausgemeinschaft unzufrieden waren mit den Kosten, kündigte die Eigentümergemeinschaft den Contracting-Vertrag. Sie kauft also die Heizanlage den EKZ zum Restwert ab und bezahlt künftig Strom und Wartung separat.
Ausführliche Berechnungen mit Hilfe von aussenstehenden Fachleuten hatten nämlich ergeben: Kauf und Betrieb der Heizanlage auf eigene Rechnung sind deutlich günstiger als das Energie-Contracting der EKZ. Die Tabelle rechts zeigt die Details, berechnet ab dem Jahr 2017 für die nächsten 25 Jahre. So lesen Sie die Tabelle:
Das Gesamtpaket Energie-Contracting würde in der verbleibenden Restzeit von 25 Jahren für die gesamte Wohnanlage insgesamt 1687225 Franken kosten.
Für den Kauf der Heizungsanlage zahlen die Eigentümer den EKZ jetzt einmalig einen Restwert von 510060 Franken.
Den Strom liefern weiterhin die EKZ. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen sind 8640 Franken pro Jahr angesetzt. Die Stromkosten können im Verlauf steigen oder fallen – was aber auch beim Energie-Contracting der Fall ist.
Die EKZ haben den Eigentümern angeboten, trotz Kündigung weiterhin Wartung und Service zu übernehmen. Für den Wartungsvertrag inklusive Fernüberwachung verlangen die EKZ 3000 Franken pro Jahr. Die Eigentümer haben aber vorsichtig mit 9000 Franken pro Jahr kalkuliert – als Sicherheitspolster für weitere Betriebskosten.
Die Wärmepumpe hat eine Lebensdauer von 15 bis 20 Jahren. Deshalb enthält die Rechnung 16 Mal eine jährliche Rückstellung von 14168 Franken, damit dannzumal genug Geld für eine neue Wärmepumpe bereitsteht.
Fazit: Die Eigentümer sparen – berechnet auf die nächsten 25 Jahre – mit der Separat-Lösung im Durchschnitt gut 21000 Franken pro Wohnung.
Energie-Contracting: Darauf müssen Sie achten
Beim Energie- oder Wärme-Contracting schliesst der Kunde mit einem Energieunternehmen einen langjährigen Vertrag über die Lieferung von Wärme ab. Das Energieunternehmen installiert und betreibt die Heizungsanlage.
Der Kunde muss sich weder um den Kauf und den Betrieb der Anlage kümmern, noch muss er zusätzliche Kosten für Reparatur oder Erneuerungen übernehmen. Das Kostenrisiko ist somit begrenzt. Er hat auch nur einen Ansprechpartner. Dafür zahlt er einen Pauschalpreis pro Jahr.
Viele Stromlieferanten bieten Contracting an. Sie bewerben es als praktisches «Rundum-Sorglos-Paket». Grundsätzlich ist es bei allen Energieträgern möglich, zur Anwendung kommt es aber vor allem bei Strom, Holz, Erdgas und Biogas.
Achtung: Die vereinbarten Contracting-Kosten können während der Laufzeit steigen. Denn der Preis setzt sich in der Regel aus zwei Komponenten zusammen: dem Grundpreis für Anlage und Wartung sowie dem Preis für den Energiebezug. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) zum Beispiel passen diese beiden Kostenkomponenten jährlich dem Landesindex der Konsumentenpreise bzw. dem Index des jeweiligen Energieträgers an.
Am Ende der Laufzeit wird der Contracting-Kunde Eigentümer der Heizanlage. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: Das Energieunternehmen hat die jährlichen Kosten so kalkuliert, dass der Restwert der Anlage zu diesem Zeitpunkt Null beträgt. So machen es etwa die EKZ. Es gibt aber auch Contracting-Verträge, bei denen zum Laufzeitende den Eigentümern ein allfälliger Restwert der Anlage in Rechnung gestellt wird.