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27.05.2021
Mieter haben ein Druckmittel, wenn der Vermieter einen gemeldeten Mangel nicht innert angemessener Frist behebt: Sie können den Mietzins bei der Schlichtungsbehörde hinterlegen. Der Mietzins gilt dann als bezahlt. Das Bundesgericht hat nun erstmals klargestellt, dass das nicht für bereits fällige Mietzinse gilt, sondern nur für zukünftige. Eine Mieterin in Basel-Stadt hatte die Miete für Oktober und November erst dann bei der Schlichtungs...
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