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Ja. Die beiden Vorgänge haben nichts miteinander zu tun. Nach Ihrem Pensionskasseneinkauf müssen Sie lediglich in der 2. Säule die dreijährige Kapitalbezugsperre beachten. Das heisst: Sie sollten während dieser Sperrfrist von drei Jahren aus der Pensionskasse kein Kapital beziehen, denn sonst würde der Steuerabzug für die Einkauf nachträglich gestrichen.
Davon unabhängig können Sie jederzeit 3a-Geld vorbeziehen, um die Hypothek zu amortisieren. Diesen Bezug müssen Sie versteuern.
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