Inhalt
Nein. Der Schuldbrief bleibt grundsätzlich auf unbegrenzte Zeit bestehen. Es sei denn, Sie lassen ihn vom zuständigen Notariat löschen. Doch das ist nicht sinnvoll. Erstens würden Ihnen daraus in den meisten Kantonen unnötige Kosten entstehen. Und zweitens handelt es sich um ein Wertpapier, das Ihnen auch in Zukunft dienlich sein kann. Vielleicht sind Sie doch wieder einmal auf eine Hypothek angewiesen.
Ist der Schuldbrief gelöscht, müssten Sie in diesem Fall einen neuen errichten lassen. Das kostet je nach Kanton bis zu drei Promille des Nominalbetrags. Oder Sie möchten Ihre Liegenschaft dereinst verkaufen. In diesem Fall ist der Schuldbrief für den Käufer bares Geld wert: Er wird ihn in der Regel übernehmen und dafür eventuell sogar einen kleinen Aufpreis bezahlen.
Nach der Rückzahlung der Hypothek sollten Sie den Schuldbrief von Ihrer Bank herausfordern. Denn sonst geht er in Ihr Wertschriftendepot und verursacht dort jährliche Kosten. Am besten bewahren Sie ihn in einem feuerfesten Tresor, einem Banksafe oder bei einem Notar auf.
Sie können den Schuldbrief auch in einen Register-Schuldbrief umwandeln lassen. Register-Schuldbriefe bestehen einzig aus dem Eintrag im Grundbuch. Sie verursachen also ausser beim Errichten oder bei der Umwandlung aus einem Papier-Schuldbrief keinerlei Kosten. Die Löschung eines Register-Schuldbriefs ist in den meisten Kantonen kostenlos.
Einzig verbrennen oder sonstwie vernichten sollten Sie Ihren Papier-Schuldbrief auf keinen Fall. Bei einem Eigentümerwechsel müsste er sonst mühsam und mit Kosten verbunden durch ein Gericht kraftlos erklärt werden.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden