Nein, solange sich das Einkommen Ihres Mannes nicht deutlich und für längere Zeit verringert. Zurzeit ist ja noch offen, was er ab Januar verdienen wird. Sollte er ­arbeitslos werden, erhält er immer noch 70 bis 80 Prozent des ursprünglichen Gehalts von maximal 126 000 Franken, was als ­normales Einkommen betrachtet wird.