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Nein, solange sich das Einkommen Ihres Mannes nicht deutlich und für längere Zeit verringert. Zurzeit ist ja noch offen, was er ab Januar verdienen wird. Sollte er arbeitslos werden, erhält er immer noch 70 bis 80 Prozent des ursprünglichen Gehalts von maximal 126 000 Franken, was als normales Einkommen betrachtet wird.
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