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Nein. Die laufende Hypothek ist ein Vertrag auf eine bestimmte Zeit. Mit der Unterschrift unter den Darlehens- und Pfandvertrag ist der Hypothekarvertrag zustandegekommen. Nun sind Sie nur noch verpflichtet, die vertraglich eingegangenen Pflichten zu erfüllen. Das ist die fristgerechte Bezahlung des Zinses und bei Ablauf der Hypothek die Rückzahlung des Darlehens. Mehr kann die Bank von Ihnen rechtlich nicht verlangen.
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