«Endlich schuldenfrei!», denken viele, wenn sie die letzte Tranche ihrer Hypothek zurückbezahlt haben. Zu früh gefreut. Denn die meisten Banken verlangen eine Kreditrückzahlungsgebühr von mehreren Hundert Franken. Die Migros-Bank etwa fordert 400 Franken. Bei vielen Kantonalbanken sind es 250 Franken («K-Tipp» 14/2018). Solche Beträge sind aber nur geschuldet, wenn sie in den Kreditverträgen ausdrücklich aufgeführt und beziffert sind.
Die Schwyzer Kantonalbank verlangte von Thomas Haldimann aus Zürich (Name geändert) Aufhebungsgebühren von 250 Franken. Er wollte diese Gebühren als Schuldzinsen von den Steuern abziehen. Doch das Steueramt des Kantons Zürich verweigerte den Abzug. Es teilte ihm mit, wie Vorfälligkeitsgebühren dürften Kreditaufhebungsgebühren nicht abgezogen werden.
Das Bundesgericht urteilte vor drei Jahren zum Thema Vorfälligkeitsentschädigung und Steuern. Es entschied, dass die Strafgebühren der Bank für die vorzeitige Rückzahlung einer Hypothek dann als Schuldzinsen vom Einkommen abgezogen werden dürfen, wenn der Kredit bei derselben Bank weitergeführt wird (Urteil 2C_1148/2015). Bezüglich allfälliger Gebühren bei der ordentlichen Rückzahlung des Kredits nach Ablauf einer Festhypothek äusserte sich das Bundesgericht nicht.
Einige Kantone erlauben den Steuerabzug von Saldierungsgebühren
Dennoch hält das Zürcher Steueramt an seinem Entscheid fest. Es weist darauf hin, diese Gebühren dürften unter der Position «Vermögensverwaltungskosten» geltend gemacht werden. Für Haldimann ist das jedoch viel ungünstiger. Denn die Vermögensverwaltungskosten sind im Kanton Zürich pauschal auf 3 Promille des Wertschriftenvermögens beschränkt.
Die gleiche Regelung wie im Kanton Zürich gilt auch im Kanton Basel-Landschaft, wie eine K-Geld-Umfrage bei 13 Deutschschweizer Steuerämtern ergab. Bern, Luzern und Schwyz zeigen sich grosszügiger. Sie lassen die Kontoaufhebungsgebühren als Teil des Schuldzinsabzugs zu. Aargau, Basel-Stadt, Glarus, Solothurn, St. Gallen, Thurgau und Zug gestatten keinerlei Abzug von Saldierungsgebühren. Graubünden hat noch nicht definitiv entschieden. Der Kanton wird laut Urs Hartmann, Vorsteher des Bündner Steueramts, wahrscheinlich aber keinen Abzug gewähren. Ob diese Praxis rechtens ist, bleibt unklar, bis jemand eine Beschwerde ans Bundesgericht weiterzieht.
Gut zu wissen: Viele Banken verlangen auch Gebühren, wenn Kunden zu einem anderen Hypothekargeber wechseln. Da gelten für die Steuern dieselben kantonalen Abzugsregeln.