Ein Hausbesitzer im Kanton Zug erstellte ohne Bewilligung des Bauamts seiner Wohngemeinde eine Pergola und zwei Komposttröge. Das Bauamt der Gemeinde verpflichtete den Mann dazu, nachträglich ein Baugesuch einzureichen. Als der Hauseigentümer dieser Forderung nicht nachkam, beschied ihm der Gemeinderat, er müsse die Konstruktionen abreissen. Auf Beschwerde des Eigentümers hin entschied nun der Regierungsrat des Kantons Zug: Eine Abbruchverfügung ohne Baubewilligu...