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Ja. Für Sie gelten die folgenden Grundsätze:
AHV-Rentner, die in einem EU- oder Efta-Land wohnen, müssen sich für die obligatorische Grundversicherung im Prinzip in der Schweiz versichern. Ausnahme: AHV-Rentner in Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Portugal können sich von dieser Pflicht befreien lassen und sich im betreffenden Wohnland versichern. Weiterführende Informationen zu diesem Thema finden Sie auf www.kvg.org unter dem Stichwort «Rentner».
Auf der Website www.priminfo.ch können Sie herausfinden, welche Krankenkassen die Krankenversicherung im Ausland anbieten und was das kostet. Prämienvergleiche sind ratsam, denn die Prämienunterschiede sind zum Teil riesig. Beispiel: In Deutschland kostet die Grundversicherung im Jahr 2016 für Rentner bei der Sympany 305 Franken, bei der CSS 960 Franken.
AHV-Rentner im Ausland können sich bei der hiesigen Krankenkasse nur noch mit der ordentlichen Franchise von 300 Franken versichern. Höhere Wahlfranchisen sind nicht möglich, auch HMO- und Hausarztmodelle zum Prämiensparen gibt es nicht.
In den Versicherungsbedingungen der Swica für die Spitalzusatzversicherung steht, dass die Versicherung automatisch erlischt, wenn jemand ins Ausland zügelt. Doch sie betont: «Wenn jemand bei uns die Grundversicherung hat, kann er die Zusatzversicherung im Ausland weiterführen.»
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