Die Schweizer zieht es ins Ausland. Hauptziel ist die EU. Besonders beliebt ist Frankreich: Dort wohnen laut Aussendepartement zurzeit 191 400 Schweizer. Auf Platz zwei liegt Deutschland (82 600), gefolgt von Italien (50 700) und Grossbritannien (31 500).
Wer im Ausland ein Eigenheim kaufen will, muss sich einen Überblick über die Kosten verschaffen. Ohne Beizug einheimischer Spezialisten geht das kaum. Überall muss man zudem mit Kosten für Makler und Notar rechnen, die zulasten des Käufers gehen. Bei den Steuern wird meist unterschieden zwischen einmaligen Steuern beim Kauf und jährlichen Vermögenssteuern.
K-Geld hat mit dem Wirtschaftsberatungsunternehmen Refidar Moore Stephens in Glattbrugg ZH die Bedingungen in den beliebtesten vier Ländern zusammengestellt.
Frankreich
Beim Kauf fallen je nach Gemeinde 5,09 Prozent Grunderwerbssteuern an. Die laufende, progressive Vermögenssteuer liegt bei 0,5 bis 1,5 Prozent. Der Schwellenwert, ab dem die Steuer fällig wird, beträgt 1,3 Millionen Euro (Wert abzüglich Schulden). Ausserdem gibts einen Freibetrag von 800 000 Euro. Die jährlichen Grund- und Wohnraumsteuern legen Gemeinden und Departemente jährlich neu fest.
Deutschland
Der Kauf von Grundstücken und Immobilien muss notariell beurkundet werden. Der Grundbucheintrag kostet 0,5 Prozent des Kaufpreises. Die Notare verlangen rund 1 Prozent des Kaufpreises. Kommen Hypotheken dazu, sind es 1,5 Prozent. Die Maklerprovision beläuft sich auf 3 bis 6 Prozent plus 19 Prozent Mehrwertsteuer.
Die Grunderwerbssteuer beträgt je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent. Die jährlich fällige Grundsteuer wird auf einem Basiswert von 2,6 von 3,5 Promille des Steuerwerts berechnet, auf den die Gemeinden dann einen Faktor von 3 bis 8 schlagen.
Italien
Beim Kauf sind drei verschiedene Steuern fällig: Die Register-, die Hypothekar- und die Katastersteuer. Für einen Erstwohnsitz beträgt die Registersteuer 2 Prozent des Steuerwerts, sofern der Verkäufer eine Privatperson ist. Sonst zahlt man pauschal 200 Euro. Bei Zweitwohnsitzen eines privaten Verkäufers sind 9 Prozent fällig. Vernachlässigbar sind die Hypotheken- und Katastersteuern. Für den Notar und den Eintrag ins Grundbuch oder Immobilienregister zahlt man 1,5 bis 2 Prozent.
Grossbritannien
Der Wert der gekauften Immobilie bestimmt die Höhe der Registersteuer. Bis 125 000 Pfund zahlt man nichts. Von 125 000 bis 250 000 Pfund sind es 1 Prozent, bis 500 000 Pfund 3 Prozent, bis 1 Million Pfund 4 Prozent, bis 2 Millionen Pfund 5 Prozent, und darüber 7 Prozent.
Die jährlich fällige Grundsteuer wird ähnlich wie in Deutschland von den Gemeinden erhoben und ist sehr unterschiedlich. Und das Land kennt wie Deutschland keine allgemeine Vermögenssteuer.
Tipps: Das ist vor dem Hauskauf zu klären
- Ist der Verkäufer der rechtmässige Eigentümer, hat er die Verfügungsberechtigung?
- Bestehen Belastungen oder Rechte auf dem Grundstück?
- Gibt es einen Nachweis, dass alle Steuern und Abgaben bezahlt wurden?
- Gibt es eine schriftliche Garantie, dass keine Miet- und Pachtverträge bestehen?
- Bei Eigentümergemeinschaften: Sind die Versammlungsprotokolle vorhanden sowie Bestätigungen, dass keine Zahlungsverpflichtungen bestehen?
Im Kaufvertrag dürfen diese Punkte nicht fehlen:
- Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
- Exakte Beschreibung des Kaufobjekts
- Versprochene Leistungen (z. B. Reparaturen) des Verkäufers inkl. Regeln zu Fristen und Nachbesserungsansprüchen
- Kaufpreis, Zahlungsart/-fristen
- Liste übernommener Ausstattungsgegenstände.
Formulierungen wie «Kauf wie besichtigt» vermeiden
- Zeitpunkt der Eigentumsübertragung und des Übergangs von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahren
- Sicherstellung und Verzinsung von Anzahlung und Restzahlungen
- Sicherstellung von Steuerforderungen, vor allem punkto Grundstückgewinnsteuern
- Garantieleistungen bei Mängeln
- Regelung von Miet- und Pachtverträgen
- Allfällige Konventionalstrafen, Reuegelder usw.
- Gerichtsstand und anwendbares Recht