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Solche Kaufgebühren sind tatsächlich möglich. Im konkreten Fall hat Raiffeisen aber nicht so zugegriffen, wie Sie befürchten.
Beim Kauf von Fondsanteilen müssen Anleger den sogenannten Ausgabeaufschlag zahlen. Ein Teil dieser Gebühr geht in der Regel an die Bank als Vermittlungsprovision.
Das Factsheet und/oder die «Wesentlichen Anlegerinformationen» oder KIID (Key Investor Information Document) informieren über die Höhe des Ausgabeaufschlags. Angegeben wird die höchstmögliche Gebühr – oft sind es 5 Prozent. In vielen Fällen liegt die Gebühr, welche die Bank dem Kunden tatsächlich belastet, aber darunter. Im Fall des Kaufs des CS Euroreal verlangte die Raiffeisenbank von Ihnen nicht 5, sondern nur 1,75 Prozent – 231 statt 660 Franken.
Es lohnt sich auf jeden Fall, sich vor dem Kauf eines Fonds bei der Bank nach dem Ausgabeaufschlag zu erkundigen. Denn diese Gebühr muss durch die Rendite des Fonds erst einmal erwirtschaftet werden, damit sich die Investition lohnt. Die Höhe des Ausgabeaufschlags ist übrigens nicht in Stein gemeisselt. Sie ist Verhandlungssache.
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CS Euroreal
Leider geht aus dem Text nicht hervor, wann die Titel gekauft wurden, ob der Kunde den Auftrag gegeben hat oder die Titel von der Bank empfohlen wurden. Grundsätzlich frage ich mich aber, ob dem Kunden bewusst ist, dass er einen Fonds gekauft hat, welcher sich in Abwicklung befindet? Die CS hat nur noch bis April 2017 Zeit, die Immobilien im Portfolio zu veräussern. Ob der Kunde dann seinen gezahlten Kaufpreis zurückerhält, ist nicht sicher.