Martin Scheidt aus Bern fragt sich, ob er für seine 5-jährige Tochter eine Police für eine Kinderinvalidenrente abschliessen soll. Die ihm vorgelegte Police der Zürich Versicherung zahlt nach Eintritt der Invalidität ein Kapital von 40000 Franken aus. Ab Alter 16 bis Alter 20 gibt es zudem eine Rente von 1000 Franken pro Monat. Die Jahresprämie beträgt 700 Franken.
Wer sich überlegt, das Invaliditätsrisiko privat zu versichern, sollte zuerst prüfen, welche Leistungen die obligatorischen Versicherungen in solchen Fällen erbringen. Die Invalidenversicherung des Bundes (IV) zahlt einem invaliden Kind zurzeit maximal 1580 Franken pro Monat. Ausbezahlt wird diese Rente erst ab dem 18. Altersjahr. Denn die IV-Rente ersetzt Erwerbseinkommen – es ist keine Zahlung für ein körperliches Gebrechen.
Wenn ein kleines Kind verunglückt, entstehen Kosten für medizinische Pflege und Betreuung. Die Arzt- und Spitalkosten übernehmen die Krankenkassen. Hilfsmittel – zum Beispiel einen Rollstuhl – zahlt die IV. Zudem gilt: Sollte das Kind auf intensive Betreuung angewiesen sein, können die Eltern eine Hilflosenentschädigung beantragen. Aufgrund all dieser Leistungen erachtet Selina Wyss vom VZ Vermögenszentrum den Abschluss eine Invalidenversicherung für Kinder als unnötig.
Reicht die staatliche IV-Rente nicht, gibt es Ergänzungsleistungen
Wer im Erwachsenenalter invalid ist und mit der IV-Rente nicht über die Runden kommt, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Auch dieser Punkt spricht laut Wyss gegen eine private Versicherung. Denn die Ergänzungsleistungen würden um den Betrag der Leistungen aus der privaten Versicherung gekürzt oder entfallen ganz.
Eine private Versicherung könnte allenfalls dann sinnvoll sein, wenn ein einmaliges Unterstützungskapital versichert ist. Dieses Geld könnte man zum Beispiel verwenden, um aufgrund der Invalidität unerlässliche bauliche Massnahmen, etwa in der Wohnung, zu finanzieren.
Gänzlich abzuraten ist von sogenannten UTI-Versicherungen, die nur bei unfallbedingter Invalidität oder Tod Leistungen erbringen, also nicht bei Krankheit. Denn gemäss der IV-Statistik des Bundesamts für Sozialversicherungen sind 80 Prozent aller Invaliditätsfälle krankheitsbedingt. Und eine Todesfallversicherung für ein Kind ist ohnehin sinnlos, weil in solchen Fällen keine finanzielle Lücke entsteht.