Ja. Sie müssen den Eigenmietwert Ihrer Wohnung weiterhin versteuern. Zugleich können Sie nach wie vor Schuldzinsen und Unterhaltskosten vom Einkommen abziehen. Grundsätzlich müssen Sie am Ort der Liegenschaft auch in Zukunft eine vollständige Steuererklärung einreichen. Dabei müssen Sie nicht nur die Wohnung in der Schweiz angeben, sondern das ganze Einkommen und Vermögen im In- und im Ausland.