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K-Geld 01/2020
05.02.2020
Ja. Im Kanton Aargau dürfen Sie bei älteren Gebäuden 20 Prozent der Mieterträge (ohne Nebenkosten) pauschal als Unterhalt abziehen. Betriebskosten können Sie auch bei Leerstand einer Wohnung in Abzug bringen.
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