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Ja. Die Swiss Life täuscht Sie allerdings mit dieser Rechnung über Ihre rechtlichen Ansprüche: Im Obligatorium muss die Swiss Life einen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent bezahlen. Im Überobligatorium ist sie frei. Das bedeutet: Ihr jährlicher Rentenanspruch muss mindestens 6,8 Prozent Ihres obligatorischen Altersguthabens ausmachen.
Ob Sie weitergehende Ansprüche im Rahmen des Überobligatoriums haben, regelt der Vertrag mit der Swiss Life. In Ihrem Fall beträgt der Anteil des obligatorischen Altersguthabens 60,32 Prozent. Dieser Teil – mit 6,8 Prozent gerechnet – ergibt eine Rente von 22'912 Franken pro Jahr. Das ist das gesetzliche Minimum. Gestützt auf Ihr gesamtes Alterskapital inklusive Überobligatorium und die beiden von der Swiss Life angegebenen Umwandlungssätze kommen Sie auf eine Rente von jährlich 28'452 Franken. Das sind 5540 Franken mehr als nur mit dem Obligatorium – also ist die gesetzliche Vorschrift erfüllt. Der Betrag entspricht aber lediglich 24 Prozent mehr Rente, obwohl Sie rund 40 Prozent Ihres Altersguthabens im Überobligatorium haben.
Der tatsächliche Umwandlungssatz im überobligatorischen Teil ist also viel tiefer als die 4,36 Prozent, welche die Swiss Life mit ihrer Darstellung glauben macht. Diese ist deshalb irreführend.
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