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K-Geld 03/2020
27.05.2020
Ja. Sie dürfen bei jeder Ihrer Liegenschaften entweder den Pauschalabzug oder den Abzug der effektiven Unterhaltskosten geltend machen – und zwar jedes Jahr von Neuem und unabhängig davon, in welchem Kanton sich die Liegenschaften befinden.
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