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27.10.2020
Ja. Der nacheheliche Unterhalt und das AHV-Splitting haben nichts miteinander zu tun. Das AHV-Splitting wird bei einer Scheidung in jedem Fall durchgeführt. Es handelt sich um zwingendes Recht. Dabei werden die während der Ehejahre angehäuften AHV-Beiträge beider Ehegatten zusammengezählt und durch zwei geteilt. Jeder der Ehepartner erhält eine Gutschrift für die Hälfte. Für die Gelder der Pensionskasse können die Ehepartner eine andere Vereinbarung treffen. Diese muss allerdings vom Gericht genehmigt werden.
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