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Ja – besonders nach einem schlechten Börsenjahr wie 2018. Der Begriff besagt: Der Fondsmanager erhält keinen Bonus, wenn er lediglich die Verluste des Vorjahres wettmacht. Eine erfolgsabhängige Prämie gibt es erst, wenn der alte Rekordstand – die «Hochwassermarke», auf Englisch «High Water Mark» – überschritten wird.
Ein Beispiel: Aus anvertrauten 500000 Franken macht der Fondsmanager im ersten Jahr 510000 Franken. Er nimmt dafür eine Erfolgsprämie. Beträgt diese 5 Prozent des Wertzuwachses, belastet er dem Anleger 500 Franken.
Im zweiten Jahr sinkt das Vermögen auf 480000 Franken. Im dritten Jahr steigt es wieder auf 510000 Franken. Nun muss der Anleger keine leistungsabhängige Gebühr zahlen. Erst wenn die alte Marke im vierten oder im fünften Jahr übertroffen wird, verdient der Geldverwalter wieder eine Erfolgsprämie.
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