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Nein. Bei einem Gemeinschaftskonto (Compte joint) würden im Fall eines Konkurses der CS die Einlagen von 400 000 Franken zweigeteilt. Grundsätzlich hätte jeder von Ihnen Anspruch auf 200 000 Franken. Durch das Einlagensicherungssystem der Esisuisse sind aber nur 100 000 Franken pro Kunde und Bank abgesichert. Das heisst: Ihnen und Ihrem Mann würden je 100 000 Franken zugesprochen – also total 200 000 Franken. Die restlichen 200 000 Franken auf dem Konto wären nicht abgesichert. Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie unter Esisuisse.ch.
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