Das Produkt ist landläufig als Hotel- oder Spitalzimmerversicherung bekannt. Die Krankenkassen haben ihm Namen wie Comfort, Albergo, Spital plus Hotel, Spitalkomfort und ähnliche gegeben. Und das Ganze läuft unter dem Motto «das Privatzimmer für allgemein Versicherte». Wer sich so versichert, wird medizinisch als Allgemein-Patient betreut, darf aber in einem Zwei- oder Einbettzimmer liegen – je nach gewählter Variante.
Fredy P. aus Zug schloss 1998 eine solche Versicherung ab. Die Helsana hatte sie ihm als innovatives Modell schmackhaft gemacht. Gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Krankenkasse hatte der Versicherte nun Anspruch auf ein Einbett-Zimmer «in Vertragsspitälern im Wohnkanton».
Im Wohnkanton gar kein Spital mit Hotelversicherung
2016 musste sich der Versicherte im Zuger Kantonsspital behandeln lassen. Nun wollte er seine Versicherungsdeckung in Anspruch nehmen und verlangte ein Einzelzimmer. Das bekam er auch – doch er musste die drei Tage selbst bezahlen. Das kostete ihn 1440 Franken.
Erst nach dem Spitalaustritt teilte die Helsana Fredy P. mit, dass seine Hotelversicherung im Wohnkanton nicht mehr funktionierte. Der Grund: Damit die Krankenkassen die Hotelversicherung anbieten können, brauchen sie Spitäler, die freiwillig mitmachen. Zu Beginn war das Zuger Kantonsspital noch dabei – doch 2006 kündigte das Spital den entsprechenden Vertrag mit der Helsana. Seither hatte Fredy P. in seinem Wohnkanton gar kein Vertragsspital mehr zur Verfügung.
Zwar hätte er für seine Behandlung in die Regionalspitäler Einsiedeln, Lachen oder Schwyz im benachbarten Kanton Schwyz gehen können. Denn die Helsana hatte in der Zwischenzeit die AGB geändert und damit die Gültigkeit der Police auf die ganze Schweiz ausgedehnt. Doch das wollte der Patient nicht.
Aus Kulanz vergütete die Helsana ihrem Kunden aus Zug inzwischen die 1440 Franken. Doch sein Ärger bleibt gross. Denn er zahlte seit 2007 rund 6200 Franken für eine Deckung, die es in seinem Wohnkanton gar nicht mehr gab.
Die Helsana bedauert, dass sie den Kunden vor zehn Jahren nicht auf die weggefallene Spitalwahlmöglichkeit aufmerksam gemacht hat. Doch die seither bezahlten Prämien will sie ihm nicht zurückerstatten.
Als Ersatz bot die Helsana ihrem Kunden ein Spitaltaggeld an. Damit wäre er jedoch viel schlechter gefahren (siehe Kasten «Alternativen zur Hotelversicherung»).
Hotelversicherung: Achten Sie auf die Spitalliste
Für die Hotelversicherung sind die Krankenkassen auf das Entgegenkommen der Spitäler angewiesen. Und da hapert es: Die Spitäler wollen ihre Privatzimmer eher für diejenigen Patienten freihalten, die eine «richtige» Halbprivat- oder Privatversicherung haben. Denn so können sie mehr für die ärztlichen Leistungen verlangen. Am reinen Zimmerzusatz haben sie weniger Interesse.
Folge: Die Auswahl an solchen Spitälern nimmt laufend ab. Ein Beispiel: Die Swica hat aktuell in der ganzen Schweiz nur gerade mit 47 Spitälern einen Hotellerie-Vertrag. Bei der Visana sind es gar nur 18 Spitäler. Es könnte also durchaus sein, dass viele Versicherte mit Hotelversicherung etwas zahlen, das sie gar nicht nutzen können. Zwar haben sie in der Regel die Möglichkeit, für einen Aufenthalt ein Spital aus der ganzen Schweiz zu wählen – aber das ist vielleicht weit weg vom Wohnort. Im Kanton Zürich zum Beispiel steht den meisten Hotel-Versicherten überhaupt kein Spital zur Verfügung. Relativ breit ist das Angebot in den Kantonen Aargau, Bern, Graubünden, St. Gallen und Waadt.
Versicherte mit Hotelversicherung sollten also regelmässig bei der Krankenkasse die entsprechende Spitalliste konsultieren und allenfalls die Versicherung kündigen. Das haben viele bereits gemacht. Und etliche Krankenkassen haben die Hotel-versicherung zwar noch im Angebot, verkaufen sie aber nicht mehr aktiv. Mit anderen Worten: Die Hotelversicherung stirbt aus.
Ein anderer Trend macht die Hotelversicherung ebenfalls überflüssig: Viele Spitäler planen, künftig ohnehin nur noch Zweier- oder gar Einerzimmer anzubieten. Das Unispital Zürich zum Beispiel hat beschlossen, bei seinen Neubauten ausschliesslich Einbettzimmer einzurichten.
Alternativen zur Hotelversicherung
Spitaltaggeld
Viele Krankenkassen bieten ein Spitaltaggeld an. Es wird bei jedem Spitalaufenthalt pro Tag ausgezahlt (unabhängig von der Spitalabteilung) und soll zusätzliche Auslagen oder den Lohnausfall decken. Doch als echter Ersatz für Lohnausfall taugt ein Spitaltaggeld nicht, weil es zu tief ist. Und zusätzliche Auslagen im Spital wie Telefon oder Internet muss man nicht versichern.
Auch als Ersatz für eine Hotelversicherung ist das Spitaltaggeld untauglich. Das zeigt sich am Beispiel des im Text erwähnten Mannes aus Zug. Für seine Hotel-versicherung zahlte er zuletzt 55 Franken pro Monat. Damit war der Zimmeraufpreis von 480 Franken pro Tag gedeckt. Ein versichertes Spitaltaggeld von 150 Franken pro Tag hätte ihn nur rund die Hälfte an Prämien gekostet, doch das hätte für den Einzelzimmeraufschlag von 480 Franken bei weitem nicht gereicht.
Zimmeraufpreis selber zahlen
In vielen Spitälern können Allgemein- und Halbprivatversicherte von Fall zu Fall ein Einzelzimmer buchen und selber zahlen (Upgrade). Das kostet je nach Spital rund 200 bis rund 1000 Franken pro Nacht. Einige Spitäler verlangen den Zuschlag übrigens pro Tag, dann werden bei einem 24-stündigen Aufenthalt zwei Tagespauschalen fällig.
Achtung: Es gibt Spitäler, die bei einem solchen Upgrade zusätzlich noch höhere Arzthonorare verlangen. Das kann dann sehr schnell sehr teuer werden! In den Spitälern der Hirslanden-Gruppe etwa ist ein Upgrade, das nur die Zimmerkategorie betrifft, gar nicht möglich, sondern grundsätzlich mit höheren Arztkosten verbunden.
Flex-Versicherung
Wer sich so versichert, kann vor jedem Spitaleintritt die Abteilung wählen. In der allgemeinen Abteilung kostet dann der Aufenthalt keinen Aufschlag. In der Halbprivat- oder Privatabteilung hingegen werden hohe Selbstbehalte fällig.
Beispiel: Bei der Helsana kostet die Flex-Prämie für einen 35-jährigen Berner rund 27 Franken pro Monat. Lässt er sich in der halbprivaten Abteilung behandeln, zahlt er 35 Prozent selber (maximal 3000 Franken). In der Privatabteilung zahlt er 50 Prozent bzw. 9000 Franken selber. Ältere oder Kranke können diese Versicherung nicht mehr abschliessen.
Klassische Halbprivat- oder Privatspitalversicherung
Die teuerste Variante ist die klassische Halbprivat- oder Privatspitalversicherung. Sie wird vor allem im Alter sehr teuer. Auch hier gibts vor der Aufnahme eine Gesundheitsprüfung. Mit hohen Franchisen kann man die Prämie senken.
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