Exchange Traded Funds (ETF) sind bei Privatanlegern beliebt. Sie sind kostengünstige Anlagen, mit denen ein ganzer Markt beziehungsweise dessen Aktienindex abgedeckt wird. Die Auswahl an ETF ist gross: Rund 1750 Fonds von knapp 30 Anbietern werden an der Schweizer Börse Six gehandelt.
ETF-Anbieter verlangen für die Fondsanteile eine Gebühr. Sie wird als Total Expense Ratio (TER) bezeichnet. Diese Gesamtkostenquote weist allerdings nicht immer alle Kosten aus, obwohl der Begriff dies aussagt. Je nach Sitz eines ETF und der im Fonds enthaltenen Unternehmen fallen zusätzlich Quellensteuern auf Dividenden an.
Wo ein Fonds seinen Sitz hat, zeigt die internationale Identifikationsnummer (ISIN). Sie beginnt stets mit dem zweistelligen Ländercode, der besagt, wo der Fonds beheimatet ist. Er ist der Gesetzgebung des entsprechenden Landes unterstellt. «CH» steht also für das Fondsdomizil Schweiz, «LU» für Luxemburg, «IE» für Irland, «US» für die USA. Der überwiegende Teil der an der Schweizer Börse Six gehandelten ETF hat den Sitz in der Schweiz, in Irland oder Luxemburg.
Steuervorteile für Anleger in Schweizer Fonds
Schweizer Anleger, die in Schweizer Unternehmen investieren wollen, wählen mit Vorteil einen ETF mit Domizilland Schweiz. Der Schweizer Fonds erhält nämlich die gesamte Verrechnungssteuer von 35 Prozent, die er auf die Dividendenerträge seiner Aktien abliefern muss, vom Bund zurück. Das bedeutet: Die Dividendenerträge kommen vollumfänglich den ETF-Anlegern zugute. Unabhängig von der Ausschüttungspraxis des ETF zahlt der Anleger ebenfalls 35 Prozent Verrechnungssteuer auf die Dividendenerträge. Mit der Deklaration dieser Erträge in der Steuererklärung kann er diese Steuer ebenfalls zurückfordern.
Liegt das Domizil eines Fonds mit gleichen Schweizer Aktien hingegen im Ausland, etwa in Luxemburg, müssen Anleger eine Minderrendite in Kauf nehmen. Das VZ Vermögenszentrum in Zürich zeigte in einer Studie, dass der luxemburgische Fonds bei einer Dividendenrendite von 3 Prozent pro Jahr rund 1 Prozent schlechter abschliesst als der Schweizer Fonds. Grund: Der luxemburgische Fonds kann die Verrechnungssteuer nicht zurückfordern.
Bei ETF mit US-Aktien und dem Domizil USA verhält es sich ähnlich wie bei den Schweizer ETF mit Schweizer Aktien. Auch die USA erheben eine Steuer auf Dividenden. Die US-Quellensteuer beträgt 30 Prozent. Dank dem Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit den USA können Schweizer Anleger diese Steuerbelastung vermeiden. Die USQuellensteuer sinkt auf 15 Prozent, sofern die Depotbank des Schweizer Anlegers den Status «Qualified Intermediary» besitzt. Zur Rückforderung der anderen 15 Prozent müssen Anleger mit der Steuererklärung das Formular DA-1 ausfüllen (K-Geld 1/2020).
Irland und die USA haben ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Ein in Irland beheimateter ETF bezahlt auf Dividenden von US-Titeln anstatt der üblichen 30 nur 15 Prozent Quellensteuer. Auf die Ausschüttung des Fonds an Schweizer Anleger wird keine Quellensteuer fällig.
Fonds in Luxemburg liefert volle US-Quellensteuer ab
Auch in Luxemburg haben viele ETF mit US-Aktien ihr Domizil. Im Gegensatz zu irischen Fonds muss der luxemburgische ETF die ganzen 30 Prozent Quellensteuern an den US-Fiskus abliefern. Das macht sich bei der Rendite und bei den Erträgen negativ bemerkbar. Ein Vergleich von zwei ETF der UBS, die den MSCI World abbilden, zeigt zum Beispiel für die letzten sieben Jahre: Die Dividendenrendite des ETF mit Fondssitz Irland fiel im Vergleich zu jenem mit Domizil Luxemburg um rund einen Drittel höher aus. Zudem verzeichnete der irische Fonds über den betrachteten Zeitraum einen um rund 5 Prozent höheren Kursgewinn.
Unterschiede auch bei der Stempelsteuer
Der Sitz eines Fonds wirkt sich nicht nur auf die Quellen- und die Verrechnungssteuer aus, sondern auch auf eine weitere Abgabe an den Staat: die Stempelsteuer. Sie wird beim Kauf und Verkauf von Wertschriften erhoben. Die Stempelsteuer für Schweizer Wertschriften beträgt 0,075 Prozent des Transaktionsbetrags. Bei ausländischen Wertschriften werden 0,15 Prozent fällig.