Zuletzt hat der Kanton Zürich den Pendlerabzug beschränkt. Er beträgt dort ab dem Steuerjahr 2018 noch maximal 5000 Franken, was jährlich 7143 Kilometern entspricht (Ansatz: 70 Rappen pro Kilometer). Beim Bund sind es 3000 Franken (umgerechnet 4285 Kilometer).
Neu beschränken auch Schwyz (8000 Franken), Luzern (6000) und Obwalden (5000) ab 2018 den Pendlerabzug. Weiterhin unbegrenzt ist er in elf Kantonen (siehe Tabelle im PDF). Die übrigen Kantone führten die Beschränkung für das laufende Steuerjahr 2017 oder früher ein.
Einheitlich ist, dass in allen Kantonen höchstens die tatsächlich zurückgelegten Kilometer zum Arbeitsort abgezogen werden dürfen. Und auch dies nur, wenn kein genügendes Angebot für den öffentlichen Verkehr besteht oder dessen Benutzung unzumutbar wäre. Details dazu finden Sie im K-Tipp-Ratgeber «So sparen Sie Steuern».
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden