Inhalt
Die Begünstigung im Bereich der 3. Säule ist vorgegeben:
- Der überlebende Ehegatte
- Kinder und Konkubinatspartner
- Eltern
- Geschwister
- Die übrigen Erben.
Zudem heisst es in der entsprechenden Gesetzesverordnung, dass 3a-Sparer die Reihenfolge bei den Punkten 3. bis 5. ändern können. Für Sie heisst das: Falls Sie verheiratet sind oder Kinder haben, geht Ihre Schwester grundsätzlich leer aus. Falls Sie ledig und kinderlos sind, gehen Ihre Eltern im Prinzip vor – aber Sie können Ihre Schwester vor die Eltern setzen. Das können Sie mit einem Brief an die 3.-Säule-Bankstiftung so regeln. Falls Sie mehrere Geschwister haben, können Sie festlegen, dass Ihre Schwester alles erhalten soll.
Weil diesbezüglich eine gewisse Rechtsunsicherheit besteht, sollten Sie vorsichtshalber die Begünstigung Ihrer Schwester auch noch in der Form eines eigenhändigen Testaments bestätigen.
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