Inhalt
K-Geld 05/2021
27.10.2021
Ja, Sie können die entsprechenden Sätze durchstreichen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Bank Beträge einheimst, die laut Gesetz Ihnen zustehen. Die Bank wird dann prüfen, ob sie die Streichung akzeptiert.
In der EU sind solche Retrozessionen verboten – in der Schweiz hingegen nach wie vor erlaubt. Das Gesetz räumt den Bankkunden immerhin neu das Recht ein, im Nachhinein eine Abrechnung der effektiv an die Bank geflossenen Beträge zu verlangen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden