Inhalt
Ja. Mit grosser Wahrscheinlichkeit besteht aus dem Baujahr noch ein Versicherungsschein der damaligen Brandversicherungsanstalt des Kantons Graubünden (heute: Gebäudeversicherung Graubünden). Diesem Schein könnte der Bauwert entnommen werden. Üblicherweise werden bei einem hohen Anteil an Eigenleistungen jeweils 50 Prozent vom Bauwert als Materialkosten angesehen, die bei der Grundstückgewinnsteuer angerechnet werden könnten.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden