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K-Geld 02/2023
05.04.2023
Letzte Aktualisierung:
06.04.2023
06.04.2023
Nein. Steuerabzüge sind nur bei Organisationen mit ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken erlaubt, die auf einer kantonalen Spendenliste aufgeführt sind. Swisslos ist keine solche gemeinnützige Organisation.
Übrigens: Lottogewinne bis zu 1 Million Franken von in der Schweiz zugelassenen Spielen müssen Sie nicht versteuern. Bei Gewinnen, die Sie versteuern müssen, können Sie 5 Prozent oder maximal 5000 Franken Einsatzkosten abziehen.
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