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K-Geld 02/2023
05.04.2023
Letzte Aktualisierung:
06.04.2023
06.04.2023
Nein. Der Abzug ist nur für Spenden an Institute mit Sitz in der Schweiz möglich. Diese müssen zudem auf der kantonalen Spendenliste aufgeführt sein. Der Unterstützungsabzug ist ebenfalls nicht möglich. Im Kanton Bern beträgt dieser Abzug 4600 Franken pro unterstützte Person. Er wird nur gewährt, wenn dieser Betrag voll bezahlt wird.
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