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Ja. Wenn eine Liegenschaft aus einer Erbengemeinschaft auf einen Erben übertragen wird, fällt keine Grundstückgewinnsteuer an. Beachten Sie aber: Die Grundstückgewinnsteuer ist nur aufgeschoben. Verkaufen Sie das Haus zu einem späteren Zeitpunkt, wird sie nachgefordert. Tipp: Berechnen Sie die aufgelaufene Steuer, und reduzieren Sie den Übernahmepreis für das Haus um diesen Betrag.
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