Inhalt
Ja. Weil Sie vorzeitig in Pension gehen, müssten Sie trotz Vorbezug der Rente bis zum Alter 65 AHV-Beiträge als Nichterwerbstätiger zahlen. Bei Ihnen entfällt dies jedoch, weil Ihre Ehefrau AHV-Beiträge in der Höhe von mehr als 992 Franken pro Jahr entrichtet.
Buchtipp: Pensionierung richtig planen
Der «K-Tipp»-Ratgeber Pensionierung richtig planen hilft Ihnen, die dritte Lebensphase vorzubereiten. Mit vielen Tipps für ein realistisches Budget und Ideen zur persönlichen Lebensgestaltung. Bestellen Sie das Buch (6. Auflage) auf ktipp.ch oder über über Tel. 044 253 90 70.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden