Inhalt
Ja. Dem Transfer eines 3a-Guthabens in die Pensionskasse steht im Kanton Zürich – wie auch in allen andern Kantonen – nichts im Weg. Falls die 3a-Auszahlung und die Pensionskassen-Einzahlung innerhalb von 365 Tagen erfolgen, ist der Vorgang steuerneutral. Das heisst: Den Kapitalbezug aus der Säule 3a müssen Sie nicht versteuern, doch umgekehrt können Sie die Einzahlung in die Pensionskasse auch nicht beim steuerbaren Einkommen abziehen.
Falls Sie für den 3a-Kapitalbezug bereits eine Rechnung vom Steueramt erhalten haben, können Sie dem Amt die Einzahlungsbescheinigung der Pensionskasse einschicken und die Rechnung stornieren lassen. Ist sie bereits bezahlt, so erhalten Sie das Geld gegen den entsprechenden Beleg zurück.
Damit Sie steuerlich vom Übertrag profitieren, müssen 3a-Bezug und Einzahlung in die Pensionskasse mehr als ein Jahr auseinanderliegen. Das kann sich lohnen. Zwar kostet der 3a-Bezug an Ihrem Beispiel von 51000 Franken in Uster ZH «nur» 2000 Franken an Kapitalsteuern. Auf der anderen Seite sparen Sie durch die Einzahlung in die Pensionskasse bei einem angenommenen steuerbaren Einkommen von 150000 Franken rund 12600 Franken an Steuern.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden