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K-Geld 02/2024
03.04.2024
Nein. Das Kündigungsrecht im Schadenfall gilt nur dann, wenn die Versicherung eine Entschä-digung zahlen muss. Das ist bei Ihnen nicht der Fall, weil der Selbstbehalt grösser ist als der Schaden und dieser somit vollumfänglich von Ihnen bezahlt werden muss.
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