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Gelder in der gebundenen Vorsorge müssen abgesehen von den Ausnahmen in jedem Fall bis fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung in der dritten Säule bleiben. Aber: Sie können die Police trotzdem vorzeitig auflösen. Nämlich dann, wenn Sie den entsprechenden Betrag auf ein Dritte-Säule-Konto überweisen lassen.
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