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K-Geld 05/2024
23.10.2024
Ja. Sie können bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres letzten Arbeitgebers die Weiterführung der Pensionskasse im bisherigen Umfang verlangen. Dauert die Weiterführung der Versicherung länger als zwei Jahre, müssen Sie die Leistungen in Form einer Rente beziehen.
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