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K-Geld 06/2023
06.12.2023
Ja. Sie dürfen diese Konten fortführen und weiter in die Säule 3a einzahlen, wenn Sie über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus arbeiten. Das ist maximal fünf Jahre zulässig – also bis Alter 70. Nach Ihrer Pensionierung leisten Sie keine Pensionskassenbeiträge mehr.Deshalb dürfen Sie maximal 20 Prozent Ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen.
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