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Ja. Die Schulden schränken Ihre Reisefreiheit nicht ein. Aber sie bleiben bestehen. Erhalten Ihre Gläubiger ihr Geld nicht, können sie Ihre allfälligen Vermögensbestandteile in der Schweiz beschlagnahmen. Juristen sprechen von einer Verarrestierung des Geldes. Das betrifft zum Beispiel Bankkonten oder auch Auszahlungen der Pensionskasse. Nicht pfändbar ist die AHV-Rente.
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