Inhalt
Ja. Jede Person kann jede andere Person betreiben. Auch Leute, die selber Einträge im Betreibungsregister haben, können anderen Personen einen Zahlungsbefehl zukommen lassen. Wenden Sie sich dazu an das Betreibungsamt.
Sinnvoll ist eine Betreibung allerdings nur, wenn Sie Ihre Forderung einigermassen hieb- und stichfest belegen können. Und wenn die betriebene Person Geld hat, um die Schuld zu zahlen. Sonst verursacht Ihnen ein Zahlungsbefehl nur unnötige Kosten.
Geht der geschuldete Betrag nicht ziffernmässig genau aus einem Vertrag oder Gerichtsurteil hervor, sollten Sie nicht betreiben, sondern beim Friedensrichter Klage einreichen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden