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Nein. Falls Sie nicht innert nützlicher Zeit eine neue Stelle finden und das aktuelle Pensionskassenguthaben dorthin übertragen können, müssen Sie Ihrer jetzigen Pensionskasse ein Freizügigkeitskonto angeben. Sie wird dann das Geld dorthin überweisen. Auf einem Freizügigkeitskonto sind keine weiteren Einzahlungen erlaubt.
Die laufend aktualisierten Zinsen der Freizügigkeitskonten finden Sie auf der Website von K-Geld unter www.kgeld.ch/Service/Aktuelle Zinsen)
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