«Sind meine Vorsorgegelder aus der AHV und der zweiten Säule pfändbar?»
Inhalt
K-Geld 02/2014
02.04.2014
René Schuhmacher
Die Renten von IV, AHV und Ergänzungsleistungen sind nicht pfändbar. Renten der Pensionskassen hingegen dürfen gepfändet werden, sobald sie bezogen werden.
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